Rz. 18

Bei der manuellen Messart muss der Polizeibeamte insgesamt viermal eine Taste am Panel der Messanlage bestätigen, um die Weg- bzw. Zeitmessung zu starten und zu beenden.

Die Zeitmessung wird ausgelöst, wenn das vorausfahrende Fahrzeug einen markanten Punkt, z.B. einen Leitpfosten oder ein Straßenschild am Straßenrand, passiert. Erreicht das Polizeifahrzeug diesen markanten Punkt, startet der Polizeibeamte die Wegmessung. Passiert dann nach einer gewissen Zeitdauer bzw. Wegstrecke das vorausfahrende Fahrzeug wiederum einen markanten Punkt, stoppt der Polizeibeamte die Zeitmessung. Erreicht daraufhin das Polizeifahrzeug ebenfalls diesen markanten Punkt, wird auch die Wegmessung beendet. Über das Weg-Zeit-Gesetz folgt dann der Geschwindigkeitswert. Bei der manuellen Messung ist eine Abstandsveränderung während der Messphase nicht relevant.

 

Rz. 19

Dies ist aber insoweit die unsicherere Messmethode, da hier der Polizeibeamte vor Ort die Punkte abzuschätzen hat, an denen sich zum einen das vorausfahrende Fahrzeug und zum anderen dann das Polizeifahrzeug selbst befand. Hierüber ergeben sich natürlich Abweichungen, allein schon aufgrund der Reaktionszeit des Polizeibeamten und ggf. ungünstiger Sichtverhältnisse. Der Beamte muss die Positionen immerhin viermal an seinem Bediengerät betätigen und die entsprechenden Positionen abschätzen. Er muss dabei gewährleisten, dass die Messzeit nicht zu kurz und/oder die zurückgelegte Wegstrecke nicht zu lang bestimmt wird.

Für den Sachverständigen ist die manuelle Messung im Nachhinein schwieriger auszuwerten, da die markanten Punkte, also die Wegstreckenpunkte, die das Polizeifahrzeug selbst passierte, nicht im Videomaterial abgebildet werden.

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