Rz. 163

Die Bewertung kleinerer und mittlerer Betriebe und auch vreiberuflicher Praxen bringt einige Sonderprobleme mit, die (auch bzw. gerade) bei Anwendung einer der oben beschriebenen Methoden besondere Berücksichtigung verdienen.[279] Denn bei Ermittlung des Unternehmenswerts anhand des Ertragswertverfahrens oder der DCF-Methode ergeben sich hier oftmals rechnerische Werte, die von der Realität weit entfernt sind und häufig sogar ein Vielfaches der am Markt tatsächlich festzustellenden Verkaufspreise (für in etwa vergleichbare Unternehmen) ausmachen.[280] Dies ist prinzipiell auch von der Rechtsprechung und in der Betriebswirtschaftslehre anerkannt.

 

Rz. 164

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht kommen insbesondere der oftmals fehlenden Trennung von Management und Unternehmenseigentum,[281] der teilweise unklaren Trennung von Betriebs- und Privatvermögen[282] und Besonderheiten bei der Unternehmensfinanzierung bzw. Eigenkapitalausstattung[283] besondere Bedeutung zu.

 

Rz. 165

Vor diesem Hintergrund hat das IDW im Jahr 2014 die aus seiner Sicht zu beachtenden Besonderheiten bei der Bestimmung des objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen in einem Praxishinweis[284] zusammengefasst.[285] Dabei werden als wesentliche qualitative Unterscheidungsmerkmale folgende Spezifika kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber (nach IDW S 1 typischerweise zu bewertenden) (Groß-)Unternehmen genannt:[286]

Zusammenfallen von Eigentum und Geschäftsführung
Überschneidungen zwischen betrieblicher und privater Sphäre
fehlende oder nicht dokumentierte Unternehmensplanung
geringe Diversifikation
Rechtsformspezifika sowie
mangelnde oder eingeschränkte Fungibilität.
[279] Vgl. Zeidler, Besonderheiten der Bewertung von Unternehmensanteilen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen, 53 ff.; Peemöller, BB Special 2005, 30 ff.; Jonas, WPg. 2008, Sonderheft 8, 117 ff.; Behringer, Unternehmensbewertung der Mittel- und Kleinbetriebe, S. 240 ff.; Nestler, BB 2012, 1271 ff.; Ihlau/Duscha/Gödecke, Besonderheiten bei der Bewertung von KMU, S. 3 ff.
[280] Then Berg, WPg 1985, 171; Piltz, Unternehmensbewertung, S. 50.
[281] IDW S 1, Tz 154, FN-IDW 2008, 271, 289.
[282] Behringer, Unternehmensbewertung, S.158.
[283] IDW S 1, Tz 158, FN-IDW 2008, 271, 290.
[284] IDW Praxishinweis 1/2014: Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen, FN-IDW 2014, 282 ff.
[285] Vgl. hierzu Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, WPg 2014, 463; König/Möller, BB 2014, 983; Peemöller, BB 2014, 1963.
[286] Vgl. IDW Praxishinweis 1/2014, FN-IDW 2014, 282 ff., Tz 6.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge