Rz. 69
5.2.1 AUB 2008/2010 enthält einen generellen Ausschluss von Bandscheibenschäden mit einem Wiedereinschluss bei überwiegender Unfallbedingtheit.
Rz. 70
Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast dafür, dass die überwiegende Verursachung durch den Unfall eingetreten ist.[51]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen