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Auch Folgen von Körperverletzungen können eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit hervorrufen. Körperverletzung ist der physische Eingriff in die körperliche Unversehrtheit oder eine physisch vermittelte Störung der inneren Lebensvorgänge.[72] Aber auch psychische Störungen können eine Körperverletzung verursachen, sofern sie zu einer Verletzung des Körpers führen.[73] Erheblich ist die Körperverletzung im Bereich der BUV jedoch nur dann, wenn ihre Folgen eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit mit sich bringen.

[72] Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, § 172, Rn 44.
[73] Neuhaus, G, III., Rn 30.

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