Rz. 1

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung geht auf das 19. Jahrhundert zurück. Damals wurden erstmals als Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung private Versicherungen gegen das Risiko der "Invalidität" angeboten. Dies vor allem, um Versicherte bei fehlendem Schutz in der damals ebenfalls aufkommenden Sozialversicherung abzusichern. Seit 1964 sprechen die seinerzeit noch vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigten Musterbedingungen nicht mehr von "Invalidität" sondern von "Berufsunfähigkeit".[1]

 

Rz. 2

Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung findet man heute am Markt weitere Versicherungen, die ähnliche Risiken abdecken, etwa die Ratenschutzversicherung, die teilweise im Zuge des Abschlusses eines Ratenkredits mit einer Einmalprämie abgeschlossen wird. Hier besteht in der Regel jedoch gerade kein Anspruch bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, sondern nur, wenn die versicherte Person lediglich "vorübergehend" außerstande ist, ihre bisherige oder eine vergleichbare Tätigkeit auszuüben.[2]

[1] Neuhaus, A, I., Rn 8 f.
[2] BGH VersR 2013, 1397; BGH NJW 2014, 377: das Risiko einer dauerhaften Beeinträchtigung sei durch eine BUV abzusichern.

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