Rz. 11
Für Gehilfen haftet der Testamentsvollstrecker in gleichem Maße, als hätte er die Pflichtverletzung selbst begangen, §§ 2218, 664, 278 BGB.
Beispiel
Der Testamentsvollstrecker lässt das Nachlassverzeichnis durch eine Sekretärin erstellen, die eine wesentliche Nachlassposition vergisst.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen