Rz. 1

Eigenverantwortliches Handeln des Betreuten, §§ 1838 Abs. 1 S. 1, 1821 BGB n.F.
Wunschbefolgung durch Betreuer, hilfsweise mutmaßlicher Wille, weiter hilfsweise gem. §§ 18391843 BGB n.F. (siehe § 12 Rdn 1–14)
Anzeigepflicht für einzelne Tätigkeiten des Betreuers und nur im Einzelfall Tätigkeit des Betreuungsgericht, §§ 1846 f. BGB n.F. (siehe Rdn 17–19)
Genehmigungspflichtige Geschäfte, §§ 18481858 BGB n.F. (siehe Rdn 20–31)

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