Rz. 483
M hat von seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen von | 2.650 EUR |
als Unterhalt insgesamt | 1.517 EUR |
zu zahlen, so dass ihm für sich allein | 1.133 EUR |
zur Verfügung stehen und damit 27 EUR weniger als der Selbstbehalt von 1.160 EUR. Der Ehegattenunterhalt ist um 27 EUR zu kürzen (Mangelfall). | |
F erhält daher Ehegattenunterhalt von (849 – 27 EUR) | 822 EUR |
das Kindergeld in Höhe von | 438 EUR |
sowie für K 1 | 364,50 EUR |
und für K 2 | 303,50 EUR. |
Insgesamt stehen ihr für sich und die bei ihr lebenden Kinder | 1.928 EUR |
zur Verfügung. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen