Rz. 483

 
M hat von seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen von 2.650 EUR
als Unterhalt insgesamt 1.517 EUR
zu zahlen, so dass ihm für sich allein 1.133 EUR
zur Verfügung stehen und damit 27 EUR weniger als der Selbstbehalt von 1.160 EUR. Der Ehegattenunterhalt ist um 27 EUR zu kürzen (Mangelfall).  
F erhält daher Ehegattenunterhalt von (849 – 27 EUR) 822 EUR
das Kindergeld in Höhe von 438 EUR
sowie für K 1 364,50 EUR
und für K 2 303,50 EUR.
Insgesamt stehen ihr für sich und die bei ihr lebenden Kinder 1.928 EUR
zur Verfügung.  

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