Rz. 557

Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

 

Muster 15.64: Vereinbarung von volljährigem Kind und Eltern über direkte Zahlung

§ 1 Ausgangslage

Wir, die Ersch. zu 1 und 2, sind beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und haben am _____ in _____ die Ehe geschlossen. Aus unserer Ehe ist der Ersch. zu 3 hervorgegangen. Der Ersch. zu 3 besucht die 12. Klasse des Gymnasiums in _____ und lebt im Haushalt der Ersch. zu 2.

Wir, die Ersch. zu 1 und 2, leben seit dem _____ voneinander getrennt und haben einvernehmlichen Scheidungsantrag bei dem zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – in _____ gestellt.

§ 2 Kindesunterhalt

1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für den Ersch. zu 3 einen monatlichen, monatlich im Voraus fälligen Unterhalt in Höhe von _____ EUR gemäß Einkommensgruppe _____ der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe, zu bezahlen. Hierauf ist das gesetzliche Kindergeld, derzeit 219 EUR (Stand: 1.1.2021) bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von _____ EUR ergibt. Zusätzlich verpflichtet sich der Ersch. zu 1, die Kosten für die private Krankenversicherung für den Ersch. zu 3 zu bezahlen.

2. Die Festsetzung des Unterhalts erfolgte auf der Grundlage des Einkommens der Ersch. zu 1 und 2 wie folgt:

Einkommen des Ersch. zu 1: _____
Einkommen der Ersch. zu 2: _____

3. Die Erschienenen vereinbaren, dass der vorstehende Unterhaltsbetrag vom Ersch. zu 1 mit befreiender Wirkung unmittelbar an die Ersch. zu 2 gezahlt wird.

4. Die Ersch. zu 1 und 2 werden darüber hinaus an den Ersch. zu 3 monatlich ein Taschengeld in Höhe von _____ EUR jeweils monatlich im Voraus auf dessen Konto bei der _____-Bank, IBAN _____, überweisen.

5. Die Erschienenen sind darüber einig, dass dem Ersch. zu 3 über die vorstehenden Zahlungen hinaus keine Unterhaltsansprüche zustehen. Der Ersch. zu 3 verzichtet vorsorglich auf etwaige weitere Unterhaltsansprüche. Die Ersch. zu 1 und 2 nehmen den Verzicht hiermit an.

6. Die Vereinbarung bleibt gültig, solange der Ersch. zu 3 die allgemeinbildende Schule besucht und im Haushalt der Ersch. zu 2 wohnt. Nach Absolvierung der Abiturprüfung des Ersch. zu 3 erfolgt eine Weiterzahlung bis zum Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder der Aufnahme eines Studiums zu dem auf das Abitur folgende Studiensemester

§ 3 Vollstreckungsunterwerfung

Wegen der in § 2 der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der

sofortigen Zwangsvollstreckung

aus dieser Urkunde in mein Vermögen.

Die Ersch. zu 2 wird bevollmächtigt, sich jederzeit auf einseitigen Antrag auf Kosten des Ersch. zu 1 eine vollstreckbare Ausfertigung dieser Urkunde erteilen zu lassen, ohne dass es hierzu des Nachweises der Fälligkeit oder sonstiger die Vollstreckung begründender Tatsachen bedarf.

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