Rz. 243

Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt)

 

Muster 15.38: Kindesunterhalt Volljährige, außergerichtlich (Einkommen des Schuldners ist nicht bekannt)

Sehr geehrter Herr _____,

Ihr Sohn/Ihre Tochter _____ wird von uns vertreten. Er/Sie hat uns beauftragt, seine/ihre Unterhaltsansprüche gegen Sie geltend zu machen.

Für die Höhe des Unterhalts kommt es in erster Linie darauf an, was Sie verdienen. Sie sind deshalb gemäß § 1605 BGB verpflichtet, Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen, und zwar für jedenfalls ein Jahr (beim selbstständigen Schuldner in der Regel für die letzten 3 Jahre); zusätzlich können Belege verlangt werden.

Wir fordern Sie deshalb hiermit auf, Auskunft über Ihr gesamtes Einkommen zu erteilen, das Sie in der Zeit von _____ bis _____ (beim abhängig Tätigen die letzten 12 Monate vor dem Geltendmachen des Auskunftsanspruchs, beim Selbstständigen die letzten 3 Kalenderjahre) hatten. Außerdem müssen Sie Ihr Einkommen belegen, und zwar hinsichtlich Ihrer Monatsbezüge durch Vorlage sämtlicher Verdienstabrechnungen, die Sie in dieser Zeit erhalten haben (beim Selbstständigen: durch Vorlage der vollständigen Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen sowie der vollständigen Einkommensteuererklärungen für die letzten 3 Jahre, ferner der in den letzten 3 Jahren ergangenen Einkommensteuerbescheide). Wenn es in dieser Zeit eine Steuererstattung gegeben hat, muss sie von Ihnen ebenfalls angeben und durch Vorlage des Steuerbescheides belegt werden. Soweit Sie Einkünfte aus Vermögen haben (z.B. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen usw.), müssen Sie diese für das letzte Kalenderjahr angeben und belegen.

Falls Sie Belastungen berücksichtigt wissen wollen, müssen auch diese von Ihnen aufgeführt und mit Belegen nachgewiesen werden.

Der Unterhaltsanspruch unseres Mandanten/unserer Mandantin richtet sich nicht nur gegen Sie, sondern anteilig gegen beide Eltern. Deswegen teilen wir Ihnen mit, dass die Mutter unseres Mandanten/unserer Mandantin im Monatsdurchschnitt _____ EUR verdient, wie Sie aus den beigefügten Gehaltsabrechnungen ersehen können.

Gleichzeitig werden Sie hiermit aufgefordert, ab dem Anfang dieses Monats für unseren Mandanten/unsere Mandantin den Unterhalt zu zahlen, der sich auf der Basis Ihres Einkommens unter Berücksichtigung auch des Einkommens Ihrer Ehefrau gemäß der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Wir werden den Unterhalt mit exakten Zahlen geltend machen, sobald Sie die Auskunft erteilt und die Belege vorgelegt haben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge