Rz. 209

Wenn das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils bekannt ist oder zur Verkürzung des Verfahrens bewusst ohne genaue Kenntnis vom Einkommen der Unterhalt beziffert geltend gemacht wird (siehe Rdn 205 f.), ist der Antrag als Zahlungsantrag zu stellen:[335]

 

Rz. 210

Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlungsantrag

 

Muster 15.36: Kindesunterhalt Minderjährige, Zahlungsantrag

An das Amtsgericht

– Familiengericht –
_____

Antrag

der Frau _____, _____ (Anschrift),

– Antragstellerin –,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____

gegen

Herrn _____, _____ (Anschrift),

– Antragsgegner –,

wegen Kindesunterhalts.

Für die von uns vertretene Antragstellerin werden wir beantragen,

dem Antragsgegner aufzugeben,

1. an das am _____ geborene Kind K1 ab dem _____ (Anfang des Monats, ab dem der dynamisierte Unterhalt verlangt wird) _____ % (Prozentsatz des Mindestunterhalts, also Verhältnis des verlangten Unterhaltsbetrags zum Mindestunterhalt der für das Kind dann zutreffenden Altersstufe) des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe gemäß § 1612a BGB zu zahlen abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes Kind, zurzeit also _____ EUR abzüglich 109,50 EUR, somit gegenwärtig _____ EUR,
2. an das am _____ geborene Kind K2 ab dem _____ (Anfang des Monats, ab dem der dynamisierte Unterhalt verlangt wird) _____ % (Prozentsatz des Mindestunterhalts, also Verhältnis des verlangten Unterhaltsbetrags zum Mindestunterhalt der für das Kind dann zutreffenden Altersstufe) des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe gemäß § 1612a BGB zu zahlen abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein zweites Kind, zurzeit also _____ EUR abzüglich 109,50 EUR, somit gegenwärtig _____ EUR,
3. rückständigen Unterhalt an K1 in Höhe von _____ EUR sowie an K2 in Höhe von _____ EUR zu zahlen, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _____,

wobei alle Zahlungen zu Händen der Antragstellerin zu erfolgen haben, die rückständigen Beträge sofort und die zukünftig fällig werdenden Beträge monatlich im Voraus, Eingang bei der Antragstellerin spätestens bis zum 3. Tag eines jeden Monats.

Für den Fall, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird, beantragen wir, bei Fristversäumnis einen Versäumnisbeschluss und bei Anerkenntnis einen Anerkenntnisbeschluss zu erlassen.

Gründe:

_____

[335] Zu den unterschiedlichen Anträgen vgl. Horndasch, NotarFormulare Kindschaftsrecht, § 3 Rn 352 ff.

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