Rz. 199

Materiell relevante Daten

Name und Alter des Kindes
Wer betreut das Kind?
Lebensumstände des Kindes (Kindergarten, Schule)?
Gibt es einen erhöhten Dauerbedarf des Kindes?
Wie ist das Kind kranken- und pflegeversichert, sind gesonderte Beiträge zu zahlen?
Eigenes Einkommen oder Vermögen des Kindes?
Staatliches Kindergeld oder Kindergeldersatz. In welcher Höhe und an welchen Elternteil wird gezahlt?
Welches Einkommen hat der Schuldner?
Weitere Unterhaltsverpflichtungen des Schuldners?
Sonstige Belastungen des Schuldners?
Besonders hohes Einkommen des betreuenden Elternteils?
Selbstbehalt des Schuldners unterschritten?
Statischer oder dynamisierter Unterhalt?
Unterhaltsrückstände?
Bei Auslandsbezug: In welchem Staat hat das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt?

Verfahrensrechtlich relevante Daten

Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes oder des ihn betreuenden Elternteils?
Anhängigkeit – nicht Rechtshängigkeit – eines Scheidungsverfahrens?
Rechtshängigkeit – nicht Anhängigkeit – eines Scheidungsverfahrens nach vorheriger Antragstellung?
Zuständigkeit gemäß EU-Verordnung 44/2001 oder gemäß § 232 Abs. 3 S. 1 FamFG, § 23a ZPO wegen fehlenden Inlandsgerichtsstands des Schuldners?
Vertretung des Kindes: Leben die Eltern nur getrennt oder sind sie schon rechtskräftig geschieden?
Nicht titulierte Unterhaltsregelung vorhanden?
Verfahrenskostenvorschuss?

Besondere Unterhaltsverfahren

Vereinfachtes Verfahren?
Einstweilige Anordnung?

Auskunftsverlangen

Auskunft und Belege gemäß § 1605 BGB
Zwei-Jahres-Frist des § 1605 Abs. 2 BGB beachten

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