a) Typischer Sachverhalt

 

Rz. 552

M und F leben getrennt und haben jeweils ein so hohes Einkommen, dass wechselseitige Unterhaltsansprüche ausscheiden. Bei F lebt das gemeinsame neunjährige Kind K.

b) Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 553

Die Eltern können beliebige Vereinbarungen über den Kindesunterhalt schließen. In einer solchen Vereinbarung darf jedoch weder ganz noch teilweise ein Verzicht auf zukünftigen Unterhalt erklärt werden. Da es im Regelfall den eindeutig richtigen Unterhalt nicht gibt, besteht jedoch ein gewisser Spielraum bei der Festlegung der Unterhaltshöhe: Ein unzulässiger Teilverzicht wird erst angenommen, wenn die Sätze der DT um 20 % unterschritten werden, teilweise wird die Grenze sogar bei ⅓ angesetzt.[927]

Ein gerichtlich protokollierter Vergleich stellt gemäß § 1629 Abs. 3 S. 2 BGB auch für das minderjährige Kind einen Vollstreckungstitel dar. Sonstige Unterhaltsvereinbarungen hinsichtlich eines minderjährigen Kindes sollten als Vertrag zugunsten Dritter gemäß § 328 BGB ausgestaltet werden.

In der Vereinbarung sollte man für zukünftige Abänderungen die Grundlagen festhalten.

[927] OLG Oldenburg FamRZ 1979, 333; OLG Köln FamRZ 1983, 750; OLG Koblenz FamRZ 2001, 1148.

c) Muster: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

 

Rz. 554

Eine Vereinbarung über den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes kann im Rahmen einer notariellen Vereinbarung etwa folgenden Inhalt haben:

Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

 

Muster 15.63: Vereinbarung über Unterhalt für minderjähriges Kind

§ _____ Kindesunterhalt

1. Der Ersch. zu 1 verpflichtet sich, für das Kind _____, geb. am _____, zu Händen der Ersch. zu 2 einen monatlichen, bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus fälligen Kindesunterhalt in Höhe von _____ % des Mindestbedarfs der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle gemäß der jeweiligen Altersstufe des Kindes zu bezahlen. Hierauf ist die Hälfte des gesetzlichen Kindergeldes, derzeit 109,50 EUR (Stand: 1.1.2021), bedarfsdeckend anzurechnen, so dass sich ein derzeitiger monatlicher Unterhaltsbetrag in Höhe von _____ EUR ergibt.

2. Die Festsetzung des Unterhalts erfolgt auf der Grundlage des in § _____ der Vereinbarung festgestellten anrechenbaren Nettoeinkommens des Ersch. zu 1.

§ _____ Vollstreckungsunterwerfung

Wegen der in § _____ der Vereinbarung eingegangenen Verpflichtung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt unterwerfe ich, der Ersch. zu 1, mich der

sofortigen Zwangsvollstreckung

aus dieser Urkunde in mein Vermögen.

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