Rz. 34

Nach überwiegender Ansicht hat jeder Miterbe das Recht, die einem Miterben vom Erblasser erteilte Vollmacht zu widerrufen.[56] Die Vollmacht erlischt in dem Fall nur gegenüber dem widerrufenden Miterben. Der Bevollmächtigte kann für die übrigen Miterben also weiterhandeln.[57] Der Bevollmächtigte kann in dem Fall nur noch die übrigen, nicht widerrufenen Miterben wirksam vertreten. Bei der Vollziehung eines abgeschlossenen Grundstückskaufvertrags über eine Nachlassimmobilie kann das dazu führen, dass die Vollziehung des Kaufvertrags nicht mehr möglich ist, wenn ein Miterbe die einem anderen Miterben vom Erblasser erhaltene Generalvollmacht widerruft. Der Notar ist in diesen Fällen berechtigt, wegen mangelnder Vollzugsreife die Vollziehung des Vertrags zu verweigern.[58]

 

Rz. 35

Muster 14.2: Widerruf durch einen einzelnen Miterben gegenüber einem anderen Miterben

 

Muster 14.2: Widerruf durch einen einzelnen Miterben gegenüber einem anderen Miterben

Am _________________________ (Tag/Monat/Jahr) hat der Erblasser/die Erblasserin _________________________ (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Todestag, Staatsangehörigkeit, Personalausweisnummer) _________________________ (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Personalausweisnummer) eine Vorsorgevollmacht zur UR-Nr. _________________________/_________________________ des Notars _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erteilt.

Gegenstand der Vollmacht ist _________________________ (z.B. die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in sämtlichen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei denen eine Stellvertretung gesetzlich erlaubt ist).

Hiermit widerrufe ich mit sofortiger Wirkung die oben genannte Vollmacht, alle weiteren, vom Erblasser erteilten, Vollmachten sowie alle Untervollmachten,[59] die aufgrund der Vollmachten des Erblassers erteilt wurden.

Zusätzlich: Aufbringen eines Widerrufvermerks,[60] Aufforderung zur Auskunft und Rechnungslegung[61]

 

Praxistipp

Der Widerruf einer Vollmacht durch einen Miterben muss auf der Vollmachtsurkunde vermerkt werden.[62]

[56] Siehe zu dieser Thematik die detaillierten Ausführungen von Rißmann/Kurze, Erbengemeinschaft, § 13 Rn 58 ff.; LG Berlin, Beschl. v. 16.6.2020 – 84 T 256/19; LG Aachen, Urt. v. 18.1.2018 – 1 O 138/16, ZEV 2018, 519 (520); a.A. wohl auch in Bezug auf Miterben: Rißmann/Kurze, Erbengemeinschaft, § 13 Rn 61, 66.
[58] LG Berlin, Beschl. v. 16.6.2020 – 84 T 256/19, ErbR 2021, 361 ff.
[59] Grds. hängt das Fortbestehen einer Untervollmacht von der Hauptvollmacht ab. Bei einer indirekten Vertretung erlischt die Untervollmacht mit dem Erlöschen der Hauptvollmacht, siehe Burandt/Rojahn/Kurze, § 164 Rn 29.
[60] Siehe Rdn 27.
[61] Siehe Muster § 22 Rdn 24.
[62] BGH, Urt. v. 29.9.1989 – V ZR 198/87, NJW 1990, 507; Rißmann/Kurze, Erbengemeinschaft, § 13 Rn 68, siehe auch Rdn 27.

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