Rz. 53

Eine Obliegenheitsverletzung, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, hat auf die Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers keinerlei Einfluss.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge