Rz. 411
Bei Beamten können sich Fehler auch aus besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Scheidung ergeben.
Rz. 412
Achtung Haftungsfall:
Ein Anwalt, der einen Beamten oder Soldaten im Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren berät und vertritt, muss grundsätzlich auch die besoldungsrechtlichen Auswirkungen der familien- und unterhaltsrechtlichen Verhältnisse seines Mandanten bedenken.[609]
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