Rz. 411

Bei Beamten können sich Fehler auch aus besoldungsrechtlichen Auswirkungen der Scheidung ergeben.

 

Rz. 412

 

Achtung Haftungsfall:

Ein Anwalt, der einen Beamten oder Soldaten im Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren berät und vertritt, muss grundsätzlich auch die besoldungsrechtlichen Auswirkungen der familien- und unterhaltsrechtlichen Verhältnisse seines Mandanten bedenken.[609]

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