Rz. 204
Auch die Dauer der – bisherigen – Unterhaltszahlungen spielt eine Rolle für die Möglichkeit der Befristung.[329] Dabei sind auch Zahlungen während der Zeit der Trennung relevant.[330]
Rz. 205
Praxistipp:
Der Unterhaltspflichtige sollte zur Veranschaulichung der insgesamt geleisteten Zahlungen nicht nur auf den Zeitraum verweisen, sondern eine Auflistung seiner Zahlungen nach Zeiträumen und Höhe vorlegen.
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