Rz. 274

Ist ein Streit über die unterhaltsrechtlich relevante Bedeutung einer neuen Beziehung der Unterhaltsberechtigten abzusehen, wird zur Vorbereitung des späteren Sachvortrags im gerichtlichen Verfahren die Abarbeitung des folgenden Fragenkatalogs empfohlen:[442]

 

Rz. 275

Liegt ein Ausbruch aus einer intakten Ehe vor?

Welche Tatsachen/Indizien gibt es dafür, dass sich die Ehefrau wegen eines anderen Mannes vom Ehemann getrennt hat?

Hat sie sich schon vor der Trennung mit ihm getroffen?
Ist sie über Nacht weggeblieben?
Hat er ihr beim Umzug geholfen?
Ist sie bei ihm eingezogen?
Haben beide eine gemeinsame Wohnung genommen?

Ist die Ehe zum Zeitpunkt der Trennung noch intakt gewesen?

Hat es bis zuletzt gemeinsame Unternehmungen gegeben?
Wurden gesellschaftliche Veranstaltungen zusammen besucht?
Wurden gemeinsame Urlaube unternommen?
Wurden gemeinsame Anschaffungen getätigt?
Wann war der letzte eheliche Verkehr?

Oder war die Ehe schon zerrüttet, und man hat nur noch nebeneinander her gelebt?

Hat man nicht mehr miteinander gesprochen?
Hatte der Ehemann sich schon einer anderen Frau zugewandt und sich öfter bei ihr aufgehalten?
Hat er die Ehefrau geschlagen?
Hat er getrunken?
Hat er sich nicht um die Familie gekümmert?

Hat die Frau nach Trennung/Scheidung eine neue Partnerbeziehung aufgenommen?

Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit

Hat es einen gemeinsamen Umzug gegeben?
Werden gemeinsame Freizeitaktivitäten durchgeführt (Besuche von Gaststätten, Esslokalen, Ausflüge, Urlaube, Familienfeiern)?
Benutzt der Partner den Pkw des anderen?

Persönliche Umstände

Leben beide zusammen wie Mann und Frau?
Versorgt die Frau den gemeinsamen Haushalt?
Sind aus der neuen Verbindung gemeinsame Kinder hervorgegangen?
Erhält die Frau von ihrem neuen Partner Zuschüsse für den Haushalt (Einkäufe, Anschaffungen)?
Hat der neue Partner Einrichtungsgegenstände und persönliche Gegenstände (CDs, Bekleidung usw.) in ihrer Wohnung?
Hat der Mann noch eine eigene Wohnung, möglicherweise aber nur pro forma?
Wie heißt der Mann, wo arbeitet er, was verdient er?
Gibt es Eintragungen bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken, die für Gemeinsamkeiten sprechen?[443]
 

Rz. 276

 

Praxistipp:

Die volle Darlegungs- und Beweislast trägt der Unterhaltspflichtige.[444]
Die Informationen sollten in einer schriftlichen Aufstellung übermittelt werden, um Informationsfehler zu vermeiden.[445] Dabei sind möglichst genaue Angaben erforderlich (Ort, Zeit, Datum, ggf. Zeitdauer).
Es ist jeweils genau anzugeben, wer für welche Beobachtung als Zeuge benannt werden kann.
Ratsam ist es, die Ermittlungen durch Freunde/Bekannte/Dritte durchführen zu lassen.
Auch ein Detektiv kann eingesetzt werden.[446] Die angemessenen Kosten trägt der Verlierer des gerichtlichen Verfahrens.[447]
Der Mandant sollte diese Informationen über einen längeren Zeitraum sammeln und regelmäßig vorlegen, am besten monatlich.[448]
Die Informationen sollten diskret behandelt werden. Bei Bekanntwerden der Nachforschungen besteht die Gefahr, dass die Ehefrau und der neue Partner ihr Verhalten ändern oder sich sogar pro forma trennen.[449]
Zu Bedenken ist auch, dass unwahre Angaben im gerichtlichen Verfahren ein strafbares Verhalten darstellen können.
[442] Born, NZFam 2014, 351; Schnitzler, FF 2011, 290, 292.
[443] Dazu Krekeler, FuR 2016 135, 138, Marie Herberger, FuR 2018, 182.
[444] OLG Brandenburg FamRZ 2020, 1998; ausführlich zur Darlegungs- und Beweislast im Unterhaltsrecht Bömelburg, FF 2015, 273 und FF 2015, 350.
[445] Born, NZFam 2014, 351.
[446] BGH v. 15.5.2013 – XII ZB 107/08, FamRZ 2013, 1387, OLG Brandenburg FamRZ 2020, 1998, Schlünder, FamRZ 2013, 1389.
[448] Born, NZFam 2014, 351.
[449] Born, NZFam 2014, 351.

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