Rz. 274
Ist ein Streit über die unterhaltsrechtlich relevante Bedeutung einer neuen Beziehung der Unterhaltsberechtigten abzusehen, wird zur Vorbereitung des späteren Sachvortrags im gerichtlichen Verfahren die Abarbeitung des folgenden Fragenkatalogs empfohlen:[442]
Rz. 275
Liegt ein Ausbruch aus einer intakten Ehe vor?
Welche Tatsachen/Indizien gibt es dafür, dass sich die Ehefrau wegen eines anderen Mannes vom Ehemann getrennt hat?
▪ | Hat sie sich schon vor der Trennung mit ihm getroffen? |
▪ | Ist sie über Nacht weggeblieben? |
▪ | Hat er ihr beim Umzug geholfen? |
▪ | Ist sie bei ihm eingezogen? |
▪ | Haben beide eine gemeinsame Wohnung genommen? |
Ist die Ehe zum Zeitpunkt der Trennung noch intakt gewesen?
▪ | Hat es bis zuletzt gemeinsame Unternehmungen gegeben? |
▪ | Wurden gesellschaftliche Veranstaltungen zusammen besucht? |
▪ | Wurden gemeinsame Urlaube unternommen? |
▪ | Wurden gemeinsame Anschaffungen getätigt? |
▪ | Wann war der letzte eheliche Verkehr? |
Oder war die Ehe schon zerrüttet, und man hat nur noch nebeneinander her gelebt?
▪ | Hat man nicht mehr miteinander gesprochen? |
▪ | Hatte der Ehemann sich schon einer anderen Frau zugewandt und sich öfter bei ihr aufgehalten? |
▪ | Hat er die Ehefrau geschlagen? |
▪ | Hat er getrunken? |
▪ | Hat er sich nicht um die Familie gekümmert? |
Hat die Frau nach Trennung/Scheidung eine neue Partnerbeziehung aufgenommen?
Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit
▪ | Hat es einen gemeinsamen Umzug gegeben? |
▪ | Werden gemeinsame Freizeitaktivitäten durchgeführt (Besuche von Gaststätten, Esslokalen, Ausflüge, Urlaube, Familienfeiern)? |
▪ | Benutzt der Partner den Pkw des anderen? |
Persönliche Umstände
▪ | Leben beide zusammen wie Mann und Frau? |
▪ | Versorgt die Frau den gemeinsamen Haushalt? |
▪ | Sind aus der neuen Verbindung gemeinsame Kinder hervorgegangen? |
▪ | Erhält die Frau von ihrem neuen Partner Zuschüsse für den Haushalt (Einkäufe, Anschaffungen)? |
▪ | Hat der neue Partner Einrichtungsgegenstände und persönliche Gegenstände (CDs, Bekleidung usw.) in ihrer Wohnung? |
▪ | Hat der Mann noch eine eigene Wohnung, möglicherweise aber nur pro forma? |
▪ | Wie heißt der Mann, wo arbeitet er, was verdient er? |
▪ | Gibt es Eintragungen bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken, die für Gemeinsamkeiten sprechen?[443] |
Rz. 276
Praxistipp:
▪ | Die volle Darlegungs- und Beweislast trägt der Unterhaltspflichtige.[444] |
▪ | Die Informationen sollten in einer schriftlichen Aufstellung übermittelt werden, um Informationsfehler zu vermeiden.[445] Dabei sind möglichst genaue Angaben erforderlich (Ort, Zeit, Datum, ggf. Zeitdauer). |
▪ | Es ist jeweils genau anzugeben, wer für welche Beobachtung als Zeuge benannt werden kann. |
▪ | Ratsam ist es, die Ermittlungen durch Freunde/Bekannte/Dritte durchführen zu lassen. |
▪ | Auch ein Detektiv kann eingesetzt werden.[446] Die angemessenen Kosten trägt der Verlierer des gerichtlichen Verfahrens.[447] |
▪ | Der Mandant sollte diese Informationen über einen längeren Zeitraum sammeln und regelmäßig vorlegen, am besten monatlich.[448] |
▪ | Die Informationen sollten diskret behandelt werden. Bei Bekanntwerden der Nachforschungen besteht die Gefahr, dass die Ehefrau und der neue Partner ihr Verhalten ändern oder sich sogar pro forma trennen.[449] |
▪ | Zu Bedenken ist auch, dass unwahre Angaben im gerichtlichen Verfahren ein strafbares Verhalten darstellen können. |
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