Rz. 16

Die Versicherungsleistung wird bei der sog. Termfixversicherung zu einem bei Vertragsschluss fest vereinbarten Zeitpunkt in jedem Fall (unbedingt) fällig. Stirbt die versicherte Person vor diesem Zeitpunkt, entfällt die weitere Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers. Der Versicherungsfall ist nach der herrschenden Meinung im Tod der versicherten Person und nicht im Erreichen des Auszahlungstermins zu sehen.

 

Rz. 17

Diese Versicherungsart dient häufig dazu, die Ausbildung von Kindern zu finanzieren und abzusichern. Sie kann auch zur Rückzahlung eines Kredits verwendet werden.

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