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Regelmäßig finden sich bei der Analyse der Vermögenssituation im Erbfall bzw. im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung unentgeltliche Wohnraumüberlassungen an Angehörige oder andere nahestehende Personen. Diese können insbesondere schenkungsteuerpflichtige Vorgänge darstellen, die etwa im Zuge der Beurteilung von Vorerwerben i.S.d. § 14 ErbStG zu beachten sind.

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