Rz. 85

Grundsätzlich kann jeder Gegenstand Inhalt eines Vermächtnisses und somit auch eines Nachvermächtnisses sein. Inhalt des Nachvermächtnisses ist zwangsläufig, dass der Gegenstand bei Vor- und Nachvermächtnis – wenigstens wirtschaftlich – identisch ist.[126] Problematisch kann dies in der praktischen Abwicklung sein, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein Inbegriff von Sachen ist. Hat der Erblasser hinsichtlich seines Bar- bzw. Geldvermögens einen Nachvermächtnisnehmer bestimmt, so genügt es für das Nachvermächtnis, wenn dem Vorvermächtnisnehmer eine gleich hohe Summe zugewandt wurde.[127]

 

Rz. 86

Hat der Erblasser den Gegenstand eines Vermächtnisses bereits zu Lebzeiten auf den Vermächtnisnehmer übertragen, in seinem Testament aber ein Nachvermächtnis bestimmt, dann sieht das OLG Frankfurt als wirksamen Rechtsgrund der Übertragung das Vermächtnis an mit der Folge, dass der (Vor-)Vermächtnisnehmer mit einem Nachvermächtnis belastet ist.[128]

 

Rz. 87

Muster 14.16: Das Nachvermächtnis

 

Muster 14.16: Das Nachvermächtnis

Ich, _________________________, vermache im Wege des Vermächtnisses meiner Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, meine Eigentumswohnung in _________________________, _________________________Straße Nr. _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________, Fl.Nr. _________________________. Ich bestimme meine Tochter _________________________, geb. am _________________________ in _________________________ zur Nachvermächtnisnehmerin. Das Nachvermächtnis fällt mit dem Tod der Vermächtnisnehmerin an. Die Anwartschaft der Nachvermächtnisnehmerin zwischen Erbfall und Nachvermächtnisanfall ist weder vererblich noch übertragbar.

Für den Fall, dass die Nachvermächtnisnehmerin vor oder nach dem Erbfall wegfällt, bestimme ich, entgegen jeder anderslautenden gesetzlichen oder richterlichen Vermutungs- oder Auslegungsregel, die Abkömmlinge meiner Tochter zu Ersatznachvermächtnisnehmern nach den Regeln des gesetzlichen Erbrechts.

 

Praxishinweis

Steuerlich führt die Anordnung des Vor- und Nachvermächtnisses nicht dazu, dass die Stellung des Vorvermächtnisnehmers auf die eines Nießbrauchers reduziert wird. Der Erwerb des Vorvermächtnisnehmers wird wie ein Vollerwerb besteuert.[129] Stimmt der Nachvermächtnisnehmer gegen Entgelt einer Veräußerung des Vermächtnisgegenstandes durch den Vorvermächtnisnehmer zu, dann wird dies gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG als Erwerb von Todes wegen angesehen.[130]

[126] BeckOK BGB/Müller-Christmann, § 2191 Rn 3.
[127] Staudinger/Otte [2013], § 2191 Rn 2.
[129] FG Düsseldorf v. 22.11.2016 – 4 K 2949/14 Erb, ZEV 2017, 111 (rkr.); Gebel, in: Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 3 Rn 139.
[130] BFH v. 19.4.1989 – II R 189/85, BStBl II 1989, 623; Gebel, in: Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 3 Rn 346.

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