Rz. 1

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist in den §§ 172–177 VVG geregelt, Rechtsgrundlagen sind darüber hinaus die Musterbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV 08/2010) sowie die Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ 08/2010).

 

Rz. 2

Diese Sparte wurde wegen ihrer sozialen Bedeutung erstmalig in das VVG 2008 aufgenommen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in der Praxis häufig im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung angeboten.

 

Rz. 3

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage und des berufsbedingten Status. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Summenversicherung, so dass die Regeln über die Schadenversicherung (§§ 7499 VVG) nicht anwendbar sind.

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