Rz. 2

Die Entscheidung zur Scheidung (Beschluss) ist hinsichtlich der Heiratsdaten zu überprüfen.

 

Praxistipp:

Fehler im Beschluss beim Heiratsdatum oder Standesamt können ggf. auch aufgrund eines Berichtigungsantrages vom Gericht korrigiert werden, wenn es sich um reine Schreibfehler handelt.
Bedenken Sie aber immer, dass Fehler beim Heiratsdatum sich auch auf die Ehezeit auswirken können und damit auch Bedeutung für den Versorgungsausgleich haben. Diese Fehler können i.d.R. nicht durch Berichtigungsbeschluss beseitigt werden, da damit auch eine falsche Auskunft zum VA eingeholt worden ist.

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