Rz. 80
Ein Verstoß gegen die Aufklärungsobliegenheit kommt insbesondere bei folgenden Fallgruppen in Betracht:
▪ | Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort |
▪ | Beseitigung von Unfallspuren, Nachtrunk (OLG Karlsruhe zfs 1997, 139) |
▪ | Falschangaben nach dem Versicherungsfall. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen