Rz. 13
Ein gesetzlich geregelter Fall einer Anwaltshaftung für vorvertragliches Verschulden ist § 44 BRAO.[29] Nach dieser Vorschrift hat der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung der Ablehnung entsteht. Entsprechende Regelungen enthalten § 63 StBerG für Steuerberater und § 51 WPO für Wirtschaftsprüfer.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen