Rz. 256

Epilepsie ist eine Krankheit, die vom Gehirn ausgeht. Man kann diese behandeln und ausheilen. Es gibt hier spezielle Kliniken und Spezialisten, die man konsultieren sollte. Im Unfallbereich ist hieran immer zu denken, wenn Kopfverletzungen vorliegen. Liegen sogar Hirnverletzungen oder schwere Kopfverletzungen vor, ist als eventuell eintretende Dauerfolge die Epilepsie in Betracht zu ziehen.

 

Rz. 257

Die Epilepsie muss noch nicht eingetreten sein, kann sich aber später realisieren. Wenn dann die Abfindungserklärung keine Vorbehalte aufweist oder an die Epilepsie nicht gedacht wird, kann dies erhebliche Auswirkungen haben. Normalerweise können Epilepsien mit Medikamenten behandelt werden. Einige Patienten sprechen aber auch auf keine Medikamente an. Dann steht mitunter auch ein komplizierter chirurgischer Eingriff bevor.

 

Rz. 258

Epilepsie kann erhebliche Folgeschäden nach sich ziehen, wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, kognitive Störungen, Nieren- oder Leberprobleme, Haarausfall, Gewichtsverlust. Es kann zu hohen Konzentrationsschwierigkeiten bis zu Schlaganfällen und Gehirnblutungen kommen. Wenn also eine Kopfverletzung vorliegt, muss das Epilepsierisiko berücksichtigt werden.

 

Rz. 259

Ferner ist im verwaltungsrechtlichen Sinne zu beachten, dass Geschädigte mit einer Epilepsie in der Regel ihre Fahrerlaubnis verlieren, da die Teilnahme am Straßenverkehr zu riskant ist. Insofern kann die Epilepsie erhebliche Auswirkungen auf Haushalt, Beruf und Alltag haben. Es ist jedoch auch erwiesen, dass sehr viele Epileptiker durch Medikamente anfallsfrei bleiben.

 

Rz. 260

Insofern kann auch hier eventuell mit einem sog. Abkaufen eines Epilepsierisikos, möglicherweise nach umfangreicher Rücksprache mit den entsprechenden Fachärzten, für den Mandanten etwas erreicht werden, da sich das Risiko nicht zwangsläufig in der Zukunft realisieren muss.

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