Rz. 198

Für die Anordnung des Verfahrens bzw. die Zulassung des Beitritts wird gem. § 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 2210 KV eine wertunabhängige Festgebühr von 100 EUR erhoben. Hinzu kommen die Zustellungsauslagen (Nr. 9002 KV).

Die Verfahrensgebühren (Nr. 2211 KV: Verfahren im Allgemeinen; Nr. 2213 KV: Versteigerungsterminsgebühr; Nr. 2215 KV: Verteilungsverfahrensgebühr) sind wertabhängig und werden nach dem gem. § 74a V ZVG festgesetzten Verkehrswert (vgl. § 54 Abs. 1 S. 1 GKG) bzw. nach dem Meistgebot zzgl. des Wertes der bestehen bleibenden Rechte (vgl. § 54 Abs. 3 GKG) berechnet. Sollte das Verfahren vor der Festsetzung des Verkehrswertes aufgehoben werden, wird die Gebühr gem. Nr. 2211 KV nach dem Einheitswert berechnet (vgl. § 54 Abs. 1, S. 2 und 3 GKG). Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Verteilungsverfahrensgebühr können sich noch ermäßigen (vgl. Nr. 2212 und 2216 KV).

Die Gebühr für die Erteilung des Zuschlags (Nr. 2214 KV) bestimmt sich nach dem Meistgebot (ohne Zinsen gem. § 49 Abs. 2 ZVG), für das der Zuschlag erteilt ist (§ 54 Abs. 2 GKG). Der Wert der bestehen bleibenden Rechte ist genauso hinzuzurechnen wie u.U. der Betrag, hinsichtlich dessen sich der Ersteher evtl. gem. § 114a ZVG als aus dem Grundstück als befriedigt gelten lassen muss. Ist bei der Teilungsversteigerung der Ersteher selbst Mitglied der aufzuhebenden Gemeinschaft, so vermindert sich der vorstehend ermittelte Wert um den wertmäßigen Anteil des Erstehers am versteigerten Gegenstand. Zu den Verfahrenskosten zählen auch die Barauslagen des Gerichts wie z.B. Zustellungskosten (Nr. 9002 KV – bei wertabhängigen Gebühren sind hier zehn Freizustellungen zu beachten), Bekanntmachungskosten (Nr. 9004 KV), Sachverständigenkosten (Nr. 9005 KV) und sonstige Auslagen (z.B. Reisekosten des Gerichts, Gerichtsvollzieherkosten, Kosten für Katasterkarten, Richtwertkarten, vgl. Nr. 9006, 9013 KV).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge