Rz. 138
Beispiel
Die Erbengemeinschaft bezahlt eine offene Darlehensverbindlichkeit des Erblassers, wobei die Bank die Zahlungsunfähigkeit kannte. Frage: Ist die Zahlung anfechtbar?
Lösung: Wenn die Zahlung innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag vorgenommen wurde, ist die Leistung anfechtbar. Nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn diese nach Stellung des Eröffnungsantrags vorgenommen werden und der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.
Rz. 139
Nach § 132 Abs. 1 InsO sind Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn
▪ | die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden, |
▪ | diese in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurden, |
▪ | zur Zeit des Rechtsgeschäfts Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vorliegt, |
▪ | der am Rechtsgeschäft beteiligte Partner (Anfechtungsgegner) die Zahlungsunfähigkeit kennt oder Kenntnis von Umständen hat, die auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen. |
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