Rz. 138

 

Beispiel

Die Erbengemeinschaft bezahlt eine offene Darlehensverbindlichkeit des Erblassers, wobei die Bank die Zahlungsunfähigkeit kannte. Frage: Ist die Zahlung anfechtbar?

Lösung: Wenn die Zahlung innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag vorgenommen wurde, ist die Leistung anfechtbar. Nach § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO sind Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn diese nach Stellung des Eröffnungsantrags vorgenommen werden und der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit oder den Eröffnungsantrag kannte.

 

Rz. 139

Nach § 132 Abs. 1 InsO sind Rechtsgeschäfte anfechtbar, wenn

die Insolvenzgläubiger unmittelbar benachteiligt werden,
diese in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag vorgenommen wurden,
zur Zeit des Rechtsgeschäfts Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vorliegt,
der am Rechtsgeschäft beteiligte Partner (Anfechtungsgegner) die Zahlungsunfähigkeit kennt oder Kenntnis von Umständen hat, die auf die Zahlungsunfähigkeit schließen lassen.

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