Rz. 189

Mit Einführung dieser Version der Auswertesoftware, die zusätzlich zu den anderen Programmen zugelassen wurde, wurde u.a. die Funktionalität der Gutachtersoftware integriert. In der Abbildung 14 (Rdn 190) ist ein Ausdruck solcher Zusatzdaten zu sehen. Zusätzlich wird nun der Messwert, der sich aus den Wegstreckenpunkten ergibt, direkt inkl. Nachkommastellen angezeigt (Geschwindigkeit Auswertestrecke).

Weiterhin wird der Geschwindigkeitswert vor Abrundung ausgegeben, also der tatsächliche Messwert der Anlage angezeigt (XV3 Geschwindigkeit vor Abrundung). Die Differenz zwischen den beiden Geschwindigkeiten wird automatisch ermittelt und zusätzlich noch die Zeitspanne zwischen Auswerte-Start und Auswerte-Ende (Messzeit Auswertestrecke) angegeben.

 

Rz. 190

Abbildung 14: Zusatzdaten

 

Rz. 191

Zwischen der nachträglichen Auswertung und dem angezeigten Messwert sind leichte Tempounterschiede (i.d.R. max. 1 km/h) nicht ungewöhnlich. So wird bei der nachträglichen Auswertung lediglich der Start und das Ende der ausgewerteten Strecke berücksichtigt. Die Messanlage misst aber während der gesamten Annäherungsphase kontinuierlich und bildet hieraus eine Regressionsgerade. Geringe Tempounterschiede sind daher nicht ungewöhnlich. Wegen des nun angezeigten Wertes vor Abrundung sind die exakten Tempounterschiede direkt erkennbar.

Sind lediglich geringfügig kleinere Tempowerte aus der Plausibilitätsanalyse feststellbar, handelt es sich hierbei nicht zwingend um einen Messfehler, dies resultiert aus o.g. Gründen. Geringe Tempoabzüge zugunsten des betroffenen Fahrzeugfahrers sind dennoch zumindest teilweise diskutabel, da im Falle einer Abweichung nur der geringere Tempowert sicher nachweisbar ist. Aufgrund dieser nachträglichen Analyse der Zusatzdaten sind Messungen mit diesem System im Nachhinein dahingehend überprüfbar, ob der angezeigte Messwert plausibel ist.

 

Rz. 192

Einen vollständigen Zugriff auf die Rohmessdaten gibt es hingegen nicht. Bei der früheren Softwareversion der Anlage waren noch Messdaten abgespeichert. Der Hersteller bezeichnete diese allerdings lediglich als Simulationsdaten, die für die Weiterentwicklung der Messanlagen verwendet werden sollten. Vom Hersteller gab es nie ein Programm, mit dem Zugriff auf diese Daten gewährt wurde. Lediglich mit herstellerunabhängiger Software war ein Zugriff hierauf möglich. Mit Einführung der Version 2.0 hat der Hersteller LEIVTEC den Zugriff der Daten dann unterbunden, indem diese nun gelöscht werden. Es sind lediglich noch die o.g. Daten verfügbar.

 

Rz. 193

Anhand der technischen Daten der Kamera und der in den Zusatzdaten verfügbaren Zeitspanne zwischen den Fotos (Abbildung 14, Zeitdifferenz zwischen Messung-Start-Bild und Messung-Ende-Bild, Rdn 190) kann mittels einer Bildanalyse eine zusätzliche Plausibilitätsüberprüfung stattfinden. Hierzu werden die Bilder vermessen und die Distanzen auf den jeweiligen Bildern bestimmt. Damit kann eine größenordnungsmäßige zusätzliche Prüfung vorgenommen werden, die unabhängig von der eigentlichen Geschwindigkeitsermittlung ist. Allerdings hängt die Genauigkeit maßgeblich von der Bildqualität ab und unterliegt damit teils nicht unerheblichen Auswertetoleranzen. Zumindest lässt sich aber eine Größenordnung der gefahrenen Geschwindigkeit bestimmen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge