Rz. 151

Ein Standbild stellt nur einen kurzen Ausschnitt der Messung dar; mithilfe der Videoaufzeichnung lässt sich der gesamte Messvorgang – Bild für Bild – zwischen Messbeginn (Abbildung 8, Rdn 147) und Messende (Abbildung 9, Rdn 147) überprüfen.

Durch Abzählen der Einzelbildschaltungen (Zeitinformation) und Ermittlung der zwischen zwei Einzelbildschaltungen vom Fahrzeug zurückgelegten – gegebenenfalls vor Ort nachprüfbaren (nachmessbaren) – Strecke lässt sich damit nach der Gleichung:

Geschwindigkeit = Weg/Zeit

die vom Messgerät ermittelte Geschwindigkeit zumindest größenordnungsmäßig noch einmal unabhängig überprüfen. Bei guter Bildqualität lässt sich die Laser-Geschwindigkeitsmessung auf der beschriebenen Weg-Zeit-Basis auf ± 5 km/h genau überprüfen. Die zurückgelegte Strecke kann auch über die veränderliche Abbildungsbreite des gemessenen Fahrzeugs bestimmt werden. Die Messung kann damit auf ihre Plausibilität hin geprüft werden.

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