Rz. 44

Im Vergleich zum Vorgängermodell – siehe Rdn 11 ff. – ist dieses Gerät vollkommen neu entwickelt worden. Es handelt sich um ein fernrohrähnliches Konzept, das durchaus starke Parallelen zum Produkt der Firma LAVEG besitzt (Abbildung 3, Rdn 45).

Auch besitzt dieses Gerät eine vergrößernde Visiereinrichtung (6-fach) und einen enger gebündelten Laserstrahl.

 

Rz. 45

Abbildung 3: Ansicht RIEGL FG21-P

 

Rz. 46

Das RIEGL FG21 misst, wie alle anderen LHMs auch, im Bereich zwischen 0 und 250 km/h. Hier ist allerdings eine Messentfernung von bis zu 1.000 m gestattet, eben weil eine engere Bündelung des Laserstrahls (2,5 mrad) realisiert wurde. Demzufolge ist auch der Zielerfassungsbereich kleiner als bei allen anderen LHMs, nämlich 5 mrad, was bedeutet, dass in z.B. 300 m Distanz die Laserabtastfläche einen (idealisierten) Durchmesser von 1,5 m besitzt.

 

Rz. 47

Im Gegensatz zu den anderen Geräten wird im RIEGL FG21 der relevante Zielerfassungsbereich mit einer Ausdehnung von 5 mrad durch einen Kreisring gezeigt, der dem Messbeamten vor Augen führt, ob er das anvisierte Kfz alleinig in dieser Zone präsentiert bekommt oder aber ob z.B. ein nebenher fahrendes Kfz mit Teilen hierin liegt. Dann darf diese Messung nicht durchgeführt werden. Die Eigenschaften dieses Gerätes sind also im Hinblick auf die Problematik des RIEGL LR90 deutlich verbessert worden, wenngleich man sagen muss, dass auch Fehlmessungen mit diesem Gerät problemlos möglich sind.

a) Technische Daten

 

Rz. 48

 
Messbereich 0 km/h–250 km/h
Entfernungsbereich 30 m–1000 m
Messzeit Ca. 0,5 s (max. 1 s)
Messrichtung des Verkehrs + = ankommender; – = abfließender
Messstrahldurchmesser 0,2 mrad
Temperaturbereich des RIEGL FG21 – 10°C bis + 50°C

b) Toleranzen

 

Rz. 49

Die Ermittlung der Geschwindigkeitswerte erfolgt vergleichbar mit dem RIEGL LR90.

Die Verkehrsfehlergrenze von ± 3 km/h bzw. ± 3 % oberhalb von 100 km/h trifft auch hier zu.

c) Eichung

 

Rz. 50

Der Gleichlauf zwischen der Laserstrahlaussendung und der Visierlinie wird über ein justierbares Spiegelsystem realisiert, was bedeutet, dass auch hier eine Verstellmöglichkeit gegeben ist (starke Erschütterungen durch z.B. Fallenlassen oder ungeschützten Transport).

 

Rz. 51

Im Rahmen der Eichung werden natürlich sämtliche Baugruppen im Gerät überprüft, vgl. Rdn 18.

Große Bedeutung kommt natürlich der Übereinstimmung zwischen Sicht- und Laserausstrahllinie zu, also dem schon unter Rdn 50 benannten Spiegelsystem dazwischen. Hier können sich durch unsanftes Ablegen des Gerätes oder aber z.B. durch Fallenlassen Fehlstellungen ergeben, die dann nicht zu einer hinreichenden Überlappung von Sicht- und Laserfeld führen. So etwas wird im Rahmen der Eichung geprüft.

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