Rz. 11

Die Abbildung 2 (Rdn 12) zeigt den Gerätetyp, quasi eines der ersten LHM, die in Deutschland zugelassen wurden. Dieses Gerät misst zwischen 0 und 250 km/h, wobei Messungen in einem Entfernungsbereich von 30–500 m erlaubt sind.

Das Gerät verfügt nicht über eine vergrößernde Zieloptik – diese ist i.Ü., wie der Abbildung 2 zu entnehmen ist, oben auf das Gerätegehäuse aufgesetzt (und dort verschraubt). Es ist damit relativ stoßempfindlich.

 

Rz. 12

Abbildung 2: Ansicht RIEGL LR 90–235/P

 

Rz. 13

Die nominelle Laseraufweitung liegt bei 3 mrad, wobei der Zielerfassungsbereich, auf den es aus technischer Sicht ankommt, mit 7 mrad benannt wird.

 

Rz. 14

Schon in der Frühphase des Einsatzes dieses Gerätetyps wurde festgestellt, dass die vom Gerätehersteller angegebene 3-mrad-Grenze nicht eingehalten wird – man stellte in entsprechenden labortechnischen Untersuchungen fest, dass der Laserfleck eine größere Ausdehnung besitzt, weswegen von der PTB eine Eichfehlergrenze von 5 mrad gefordert wurde. Inklusive nicht ausschließbare leichter Zitterbewegungen des Messbeamten wurde dann der sog. Zielerfassungsbereich kreiert, nämlich mit einer Ausdehnung von 7 mrad.

Das bedeutet, dass in 100 m Entfernung die Laserabtastfläche (idealisiert im Durchmesser) bei 70 cm liegt und in der maximalen Messweite von 500 m bei bereits 3,5 m.

Der Laser arbeitet im Infrarotbereich, ist also für das menschliche Auge nicht sichtbar, wobei die Laserintensität der Stufe 1 genügt.

a) Technische Daten

 

Rz. 15

 
Messbereich 0 km/h–250 km/h
Entfernungsbereich 30 m–500 m
Messzeit Ca. 0,5 s (max. 1 s)
Messrichtung des Verkehrs + = ankommender; – = abfließender
Messstrahldurchmesser 0,7 mrad
Temperaturbereich des RIEGL LR90 – 10°C bis + 50°C

b) Toleranzen

 

Rz. 16

Dieses Gerät unterliegt der Verkehrsfehlergrenze von 3 km/h bis 100 km/h und 3 % darüber.

 

Rz. 17

Vom Gerät werden innerhalb der etwa 0,5-sekündigen Messphase eine Fülle von Einzelwerten ermittelt, anhand derer auf Gültig- bzw. Ungültigkeit der Messung entschieden wird. Geräteintern wird ein sog. Histogramm entworfen (Weg-Zeit-Diagramm), in dem eine Regressionsgerade erstellt wird. Die Steigung selbiger gibt das Maß der Geschwindigkeit an.

c) Eichung

 

Rz. 18

Wie schon unter Rdn 16 dargelegt, gilt für dieses Gerät die typische Verkehrsfehlergrenze.

Die eichtechnische Prüfung solcher Geräte besteht aus einer labormäßigen Untersuchung. Insbesondere bei diesem Gerätetyp, bei dem die Visiereinrichtung extern auf dem Gehäuse angebracht ist, wird geprüft, ob die Visier- und Laserlinie hinreichend übereinstimmen, d.h., ab der angegebenen 30-m-Distanz im ausreichenden Umfang korrelieren oder nicht.

Bzgl. der Einschaltroutine dieser Geräte wird natürlich der Ablauf des Selbsttests und des sog. Segmenttests untersucht. Zeitgleich werden Zeitmessrechen- und Anzeigefunktionen nebst Untersuchung der Hardware-Komponenten geprüft.

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