Rz. 12

Werden mehrere als Gesamtschuldner verklagte Baubeteiligte vom Gericht verurteilt, entfällt die Beschwer einer Partei für die Einlegung eines Rechtsmittels nicht dadurch, dass die andere Partei nach der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung des Rechtsmittels den Urteilsbetrag an den Kläger zahlt. Der BGH hat hierzu entschieden, die Zahlung des einen Gesamtschuldners sei grundsätzlich nicht geeignet, den Rechtsstreit zwischen dem Kläger und dem anderen Gesamtschuldner zu erledigen.[36]

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