Rz. 69

Muster 13.64: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren

 

Muster 13.64: Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren

An das

Amtsgericht _________________________

Familiengericht

_________________________

Az _________________________

In der Familiensache

der _________________________

– Antragstellerin/Mutter –

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

den _________________________

– Antragsgegner/Vater –

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

ist durch – der Antragstellerin am _________________________ zugestellten/verkündeten – Beschluss des Familiengerichts vom _________________________ – Geschäfts-Nr. _________________________, unter Aufhebung der bisherigen gemeinsamen elterlichen Sorge für das minderjährige Kind _________________________ geb. am _________________________, dem Antragsgegner die alleinige elterliche Sorge übertragen worden, wie sich aus der in der Anlage beigefügten beglaubigten Abschrift des Beschlusses ergibt.

Die Antragstellerin beabsichtigt, nach Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen, sieht sich jedoch nicht in der Lage, in eigener Person die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zu tragen.

Wir beantragen daher,

der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte Beschwerdeverfahren zu bewilligen und ihr den Unterzeichneten als Verfahrensbevollmächtigten beizuordnen.

In der Anlage überreichen wir eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin nebst den zur Glaubhaftmachung erforderlichen Belegen.

Alt.:

Bereits erstinstanzlich wurde eine diesbezügliche Erklärung vorgelegt; Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragstellerin sind zwischenzeitlich nicht eingetreten.

Sowohl die hinreichende Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsmittels als auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage als Voraussetzungen für die beantragte Beiordnung im Sinn des § 78 Abs. 2 FamFG ergeben sich aus dem anliegenden Entwurf der Beschwerdebegründung.

Die Antragstellerin beabsichtigt, nach positiver Entscheidung des Senats über ihren Verfahrenskostenhilfeantrag ein Wiedereinsetzungsgesuch anzubringen.

Höchst vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass die Antragstellerin im Verfahren auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe einen durch den Unterzeichneten verfassten Entwurf der Begründung der beabsichtigten Beschwerde vorlegt, nicht dahingehend auszulegen ist, dass der Unterzeichnete bereit ist, als Wahlanwalt für die Antragstellerin tätig zu werden. Der Unterzeichnete versichert vielmehr, dass er das Mandat bis seine zweitinstanzliche Beiordnung erfolgen wird, ausschließlich zur Stellung des Verfahrenskostenhilfeantrages übernommen hat; hierauf sollte mit Blick auf BGH FamRZ 2008, 1520 ausdrücklich hingewiesen werden (siehe dazu näher § 8 Rdn 41 m.w.N.).

Zu weiteren Schriftsatzmustern siehe Börger/Bosch/Heuschmid, AnwaltFormulare Familienrecht.

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