Rz. 74
In der Praxis liegt es für die Verteidigung nahe, in zwei Schritten die Ungeeignetheit auszuräumen, nämlich
▪ | Empfehlung an den Mandanten, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und sodann |
▪ | den Beweisantrag zu stellen, dass der Angeklagte nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist, durch Beweis mittels Anhörung eines Sachverständigen. |
Rz. 75
Ein solcher Antrag ist dem Gericht vorzulegen und zu begründen.
Rz. 76
Muster 13.2: Schriftsatzmuster zur nicht mehr gegebenen Ungeeignetheit
Muster 13.2: Schriftsatzmuster zur nicht mehr gegebenen Ungeeignetheit
Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist und dass die Regelvermutung gem. § 69 Abs. 2 StGB durchgreift. Die Ungeeignetheit ist ausgeräumt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Tatsächlich ist der Angeklagte nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet.
Beweis: Anhörung des Sachverständigen _________________________
Rz. 77
In Betracht kommt auch, einen solchen Antrag zu stellen im Rahmen des Verfahrens über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO mit dem Ziel, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden oder den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben.
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