Rz. 74

In der Praxis liegt es für die Verteidigung nahe, in zwei Schritten die Ungeeignetheit auszuräumen, nämlich

Empfehlung an den Mandanten, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und sodann
den Beweisantrag zu stellen, dass der Angeklagte nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist, durch Beweis mittels Anhörung eines Sachverständigen.
 

Rz. 75

Ein solcher Antrag ist dem Gericht vorzulegen und zu begründen.

 

Rz. 76

Muster 13.2: Schriftsatzmuster zur nicht mehr gegebenen Ungeeignetheit

 

Muster 13.2: Schriftsatzmuster zur nicht mehr gegebenen Ungeeignetheit

Es kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist und dass die Regelvermutung gem. § 69 Abs. 2 StGB durchgreift. Die Ungeeignetheit ist ausgeräumt durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Tatsächlich ist der Angeklagte nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet.

Beweis: Anhörung des Sachverständigen _________________________

 

Rz. 77

In Betracht kommt auch, einen solchen Antrag zu stellen im Rahmen des Verfahrens über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO mit dem Ziel, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis abzuwenden oder den Beschluss über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufzuheben.

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