Rz. 52
1. | Abschluss des Schiedsgerichtsvertrags möglichst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages |
2. | Wahl von Schiedsgerichtsordnung oder Schiedsgericht nach §§ 1025 ff. ZPO |
3. | Zahl der Schiedsrichter |
4. | Berufliche Qualifikation der Schiedsrichter und Anforderung an die Erfahrung der Schiedsrichter |
5. | Sitz des Schiedsgerichtes |
6. | Vollstreckbarkeit des Schiedsgerichtes |
7. | Einbeziehung Dritter |
8. | Selbstständiges Verfahren im Schiedsgericht |
9. | Einstweiliges Verfahren im Schiedsgericht |
10. | Schiedsgerichtsvertrag möglichst zum Zeitpunkt des Abschlusses des Hauptvertrages abschließen |
11. | Beachtung der §§ 1025 ff. ZPO |
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