Rz. 58
Die Ziff. 1.2, die ab dem Produkthaftpflicht-Modell 2000/2002 eingeführt worden ist, hebt nunmehr für den gesamten Bereich der Produkthaftpflichtversicherung den in Ziff. 7.7 AHB enthaltenen Bearbeitungsschaden-Ausschluss insgesamt auf, ohne Sublimit und ohne besonderen Selbstbehalt für Bearbeitungsschäden. Nach Abschluss der Arbeiten oder nach Ausführung der sonstigen Leistungen (vgl. den Wortlaut von Ziff. 1.2 Produkthaftpflicht-Modell) sind dann die Bearbeitungsschäden – entgegen Ziff. 7.7 AHB – folglich wieder erfasst mit Ausnahme der zitierten weiteren Spiegelstriche (dazu sogleich).
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