Rz. 202

Wie die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt auch die Krankentagegeldversicherung nicht auf das abstrakte Berufsbild ab, sondern nimmt ausdrücklich Bezug auf die konkret von der versicherten Person ausgeübte berufliche Tätigkeit.

 

Hinweis

Eine Umorganisation der beruflichen Tätigkeit oder gar eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit ist der Krankentagegeldversicherung fremd.

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