1. Einleitung der Nachlasspflegschaft

 

Rz. 252

Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165]

 

Rz. 253

Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlasspflegschaft

 

Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf Anordnung der Nachlasspflegschaft

An das

Amtsgericht _________________________

– Nachlassgericht –

Nachlasssache: _________________________

Aktenzeichen: _________________________

Anzeige eines sicherungsbedürftigen Nachlasses

Hiermit zeigen wir an, dass wir _________________________ vertreten.

Wir stellen hiermit den Antrag, Nachlasspflegschaft anzuordnen.

Am _________________________ ist in _________________________ Frau _________________________ verstorben.

Ein Testament hat die Verstorbene, soweit erkennbar, nicht hinterlassen.

Soweit bekannt, sind nur Erben der dritten Ordnung vorhanden. Die Verstorbene war verwitwet, die Ehe kinderlos, und die Eltern, deren einzige Tochter sie war, sind seit langem vorverstorben.

Wer die Erben sind und wo sie sich aufhalten mögen, kann unser Mandant nicht sagen.

Zum Nachlass gehören wertvolle Möbelstücke, Bilder und eine Münzsammlung. Die Gegenstände befinden sich in der Wohnung _________________________.

Unser Mandant hat Mietforderungen gegen die Erblasserin.

Ich rege daher an, Nachlasspflegschaft anzuordnen.

(Unterschrift)

 

Rz. 254

Muster 12.20: Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft durch eine Angestellte des Betriebs des Erblassers aufgrund ausstehender Lohnforderungen

 

Muster 12.20: Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft durch eine Angestellte des Betriebs des Erblassers aufgrund ausstehender Lohnforderungen

An das

Amtsgericht _________________________

– Nachlassgericht –

Nachlasssache: _________________________

Aktenzeichen unbekannt

Anzeige eines sicherungsbedürftigen Nachlasses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass wir Frau _________________________ vertreten. In der Anlage überreiche ich die Sterbeurkunde des Standesamtes _________________________ vom _________________________. Danach ist Herr _________________________ am _________________________ in _________________________ verstorben.

Der Verstorbene war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der _________________________ GmbH. Diese betrieb eine Werkstatt zur Renovierung von alten Rennwagen. Die Geschäftsräume befinden sich in dem oben angeführten, dem Verstorbenen gehörenden Anwesen. Es sind noch weitere zehn Arbeitnehmer vorhanden. Die Auftragslage ist gut. Es bestehen zahlreiche Forderungen und fast keine Verbindlichkeiten.

Eine Verfügung von Todes wegen hat der Verstorbene, soweit bekannt, nicht hinterlassen. Es sind nur Verwandte entfernterer Ordnungen vorhanden, die unbekannt sind.

Zur Fortführung des Betriebs hat unsere Mandantin schon eigene Mittel eingesetzt, weil sie nicht über die Geschäftskonten verfügen kann und den Betrieb aufrechterhalten wollte. Für die zehn Beschäftigten stehen demnächst Lohnzahlungen an. Den Arbeitnehmern kann nicht mehr zugemutet werden, einen zweiten Monat ohne Lohnzahlung zu arbeiten. Der Betrieb, der einen guten Gewinn abwirft, muss weitergeführt werden.

Ich stelle daher den Antrag,

die Nachlasspflegschaft anzuordnen und Herrn Rechtsanwalt _________________________ zum Nachlasspfleger zu bestellen.

Dieser hat sich mit der Übernahme des Amtes bereits mir gegenüber einverstanden erklärt, er besitzt fundierte Kenntnisse in der Handhabung von Nachlasspflegschaften.

Der Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt in etwa zwei bis vier Mio. EUR.

(Unterschrift)

 

Rz. 255

Die Anordnung einer Nachlasspflegschaft auf Antrag eines Nachlassgläubigers darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass dieser einen Gerichtskostenvorschuss zahlt.[166] Für die Kosten, die durch die Nachlasspflegschaft entstehen, haften grundsätzlich die Erben, § 24 Nr. 2, 3 GNotKG.[167] Für den Fall, dass der Gläubiger des Erblassers bereits über einen eigenen Titel verfügt und die Person des Rechtsnachfolgers noch nicht feststeht, hat die Umschreibung des Titels nach § 727 ZPO auf die "unbekannten Erben, vertreten durch den Nachlasspfleger" zu erfolgen.

[165] RGZ 60, 179.
[166] LG Frankfurt (Oder), ZMR 2007, 699, 700.
[167] LG Oldenburg Rpfleger 1989, 460.

2. Antrag auf Klagpflegschaft/Prozesspflegschaft

a) Antragsberechtigung

 

Rz. 256

Die Klagpflegschaft des § 1961 BGB wird nur auf Antrag des Berechtigten angeordnet. Der Antrag muss nicht schriftlich gestellt werden, er kann nach § 25 FamFG auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts oder der Geschäftsstelle eines Amtsgerichts erfolgen. Nach § 10 FamFG kann sich der Nachlassgläubiger auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Auf Anordnung des Gerichts oder auf Verlangen eines Beteiligten ist die Bevollmächtigung durch eine öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen, § 11 FamFG. Im Gegensatz zur Regelung des § 1960 BGB steht di...

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