Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1133 Der Fachanwalt für Erbrecht, Bonefeld-Wachter, 4. Aufl. 2024 (zerb verlag)

Muster 12.20: Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft durch eine Angestellte des Betriebs des Erblassers aufgrund ausstehender Lohnforderungen

An das

Amtsgericht _________________________

– Nachlassgericht –

Nachlasssache: _________________________

Aktenzeichen unbekannt

Anzeige eines sicherungsbedürftigen Nachlasses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass wir Frau _________________________ vertreten. In der Anlage überreiche ich die Sterbeurkunde des Standesamtes _________________________ vom _________________________. Danach ist Herr _________________________ am _________________________ in _________________________ verstorben.

Der Verstorbene war Alleingesellschafter und Geschäftsführer der _________________________ GmbH. Diese betrieb eine Werkstatt zur Renovierung von alten Rennwagen. Die Geschäftsräume befinden sich in dem oben angeführten, dem Verstorbenen gehörenden Anwesen. Es sind noch weitere zehn Arbeitnehmer vorhanden. Die Auftragslage ist gut. Es bestehen zahlreiche Forderungen und fast keine Verbindlichkeiten.

Eine Verfügung von Todes wegen hat der Verstorbene, soweit bekannt, nicht hinterlassen. Es sind nur Verwandte entfernterer Ordnungen vorhanden, die unbekannt sind.

Zur Fortführung des Betriebs hat unsere Mandantin schon eigene Mittel eingesetzt, weil sie nicht über die Geschäftskonten verfügen kann und den Betrieb aufrechterhalten wollte. Für die zehn Beschäftigten stehen demnächst Lohnzahlungen an. Den Arbeitnehmern kann nicht mehr zugemutet werden, einen zweiten Monat ohne Lohnzahlung zu arbeiten. Der Betrieb, der einen guten Gewinn abwirft, muss weitergeführt werden.

Ich stelle daher den Antrag,

die Nachlasspflegschaft anzuordnen und Herrn Rechtsanwalt _________________________ zum Nachlasspfleger zu bestellen.

Dieser hat sich mit der Übernahme des Amtes bereits mir gegenüber einverstanden erklärt, er besitzt fundierte Kenntnisse in der Handhabung von Nachlasspflegschaften.

Der Wert des Nachlasses nach Abzug der Verbindlichkeiten beträgt in etwa zwei bis vier Mio. EUR.

(Unterschrift)

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