Rz. 107

Wenn Ermittlungen bei im Ausland befindlichen Banken erfolgen (z.B. Österreich, Schweiz, Liechtenstein), werden diese mitteilen, dass sie nicht verpflichtet sind, Auskünfte zu erteilen. Die Banken fügen jedoch dann den Nebensatz hinzu, dass zur Vermeidung weiteren Schriftverkehrs darauf hingewiesen wird, dass der Erblasser unbekannt ist. Diese Mitteilung bedeutet nahezu immer, dass keine Konten vorhanden sind. Äußert sich jedoch die Bank wie folgt: "Wir sind nicht zu Auskünften verpflichtet. Wenn Sie Auskünfte dennoch verlangen, legen Sie einen Beschluss des (…) vor", ist dies ein Indiz für bestehende Bankkonten. Bei den Ermittlungen sind zum Teil auch die jeweiligen Bankenvereine behilflich.

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