Rz. 59

Einleitung durch Erbenantrag: kein Rechtsmittel; § 359 FamFG[59]
Einleitung durch Nachlassgläubigerantrag: sofortige Beschwerde für jeden Erben;
bei Ablehnung: einfache Beschwerde des Antragstellers, § 59 Abs. 2 FamFG.
[59] Roth, NJW-Spezial 2018, 487.

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