Rz. 165
Hat der Beschwerdeführer mit seiner Beschwerde teilweise Erfolg, so wird die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben, in der Sache entschieden bzw. zurückverwiesen und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.
Tenorierungsbeispiel
Der Beschluss des Amtsgerichts … wird aufgehoben, soweit die Einziehung des Erbscheins, der dem Beteiligten … erteilt wurde, abgelehnt wurde. Das Amtsgericht … wird angewiesen, diesen Erbschein einzuziehen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Beachte: Im Beschwerdeverfahren kann das Verbot der reformatio in peius eine Abänderung zum Nachteil des Beschwerdeführers verbieten! Nach h.M.[296] gilt dies zumindest in Antragsverfahren, wie z.B. dem Erbscheinserteilungsverfahren.
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