Rz. 94

Hat das Unternehmen eine Risikobewertung der Datenverarbeitungsprozesse vorgenommen und auf dieser Basis die erforderlichen und angemessenen IT-Sicherheitsmaßnahmen definiert und umgesetzt?
Liegt eine Bestätigung hinsichtlich der Einhaltung der technischen und organisatorischen IT-Sicherheitsanforderungen durch eine unabhängige Person (Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsbeauftragter) vor?
Ist ein Verfahren eingerichtet, um regelmäßig (mindestens jährlich) die Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit zu überprüfen?
Sind Mitarbeiter hinsichtlich der internen Meldung von Verdachtsfällen eines Datenverlustes sensibilisiert?
Sind die Verantwortlichkeiten für die Bewertung eines potenziell meldepflichtigen Vorfalls definiert?
Ist dem Verantwortlichen bekannt, in welchen Fällen und wo ein Datenverlust gemeldet werden muss?

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