Rz. 91

Der Verantwortliche sollte alle Maßnahmen treffen, um den eingetretenen Datenverlust umgehend zu beseitigen bzw. die Auswirkungen auf den Betroffenen zu reduzieren. Aufsichtsbehörden für den Datenschutz fragen in den online vorgehaltenen Meldebögen regelmäßig, ob das Unternehmen entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen des Datenverlustes auf den Betroffenen getroffen hat. Hierzu gehört etwa beim Fehlversand eines Schreibens die Bestätigung des Empfängers, dass er das fehlgeleitete Schreiben vernichtet hat bzw. dass er zusichert, das fehlgeleitete Schreiben zurückzusenden. Die Aufarbeitung eines Datenverlustes und die Einleitung entsprechender Maßnahmen, um vergleichbare Fälle zu verhindern, ist eine wichtige Aufgabe des Verantwortlichen.

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