Rz. 134
Mit seiner Entscheidung in Sachen "Planet 49" hat der BGH inzwischen klargestellt, dass für den Einsatz von Cookies aufgrund einer europarechtskonformen Auslegung des TMG die vorherige Einwilligung des Webseitenbetreibers erforderlich ist.[56] Dies hat zur Folge, dass auch für das cookiebasierte Webseitentracking zwingend eine Einwilligung des Webseitenbesuchers erforderlich ist.[57]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen