Rz. 167

Muster 11.26: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Erben

 

Muster 11.26: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Erben

Amtsgericht[166]

– Vollstreckungsgericht –

In dem Rechtsstreit

Otto Normalerblasser ./. Peter Müller

Az. _________________________

überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2011.

Im dortigen Rubrum des Urteils des Amtsgerichts München ist Otto Normalerblasser als Kläger aufgeführt. Dieser ist am 24.2.2016 verstorben.

Ausweislich des gem. §§ 727, 417 ZPO beigefügten Erbscheins des Amtsgerichts München vom 28.3.2016 ist der von mir vertretene Willi Meier als Rechtsnachfolger des Otto Normalerblasser neuer Gläubiger des im Urteil enthaltenen Anspruchs geworden.

Es wird beantragt,

die Vollstreckungsklausel auf den Herrn Willi Meier als Rechtsnachfolger des im Urteil aufgeführten Klägers Otto Normalerblasser umzuschreiben und mir alsbald eine Ausfertigung mit der neuen Vollstreckungsklausel zuzusenden.

Aufgrund der klaren Sach- und Rechtslage dürfte es nach § 730 ZPO einer vorherigen Anhörung des von der Rechtsnachfolge unverändert gebliebenen Schuldners Peter Müller nicht.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 168

Muster 11.27: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Nacherben

 

Muster 11.27: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Nacherben

Amtsgericht[167]

– Vollstreckungsgericht –

In dem Rechtsstreit

Otto Normalerblasser ./. Peter Müller

Az. _________________________

überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2015.

Im dortigen Rubrum des Urteils des Amtsgerichts München ist Otto Normalerblasser als Kläger aufgeführt. Dieser ist am 24.2.2016 verstorben.

Ausweislich des gem. §§ 728 Abs. 1 ZPO beigefügten Erbscheins des Amtsgerichts München vom 28.3.2016 ist der von mir vertretene Willi Meier als Nacherbe des Vorerben Otto Normalerblasser neuer Gläubiger des im Urteil enthaltenen Anspruchs geworden.

Der Anspruch, den der Vorerbe geltend gemacht hat, gehörte zum Vorerbenvermögen.

Als Nachweis hierzu überreiche ich das amtliche Nachlassverzeichnis, welches durch den Notar Wachtelhofen am 2.6.2012 aufgenommen wurde.

Ausweislich der beglaubigten Abschrift des Erbscheins des Vorerben vom 1.6.2012 ist dieser mit einem Einziehungsvermerk versehen.

Es wird beantragt,

die Vollstreckungsklausel auf den Herrn Willi Meier als Nacherben des im Urteil aufgeführten Klägers und Vorerben Otto Normalerblasser umzuschreiben und mir alsbald eine Ausfertigung mit der neuen Vollstreckungsklausel zuzusenden.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 169

Muster 11.28: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Erben des Schuldners

 

Muster 11.28: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Erben des Schuldners

Amtsgericht[168]

– Vollstreckungsgericht –

In dem Rechtsstreit

Peter Müller ./. Otto Normalerblasser

Az. _________________________

überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2015.

Im dortigen Rubrum des Urteils des Amtsgerichts München ist Otto Normalerblasser als Schuldner aufgeführt. Dieser ist am 24.2.2016 verstorben.

Ausweislich des beigefügten Erbscheins des Amtsgerichts München vom 28.2.2015 ist der Herr Willi Meier als Alleinerbe Rechtsnachfolger des Otto Normalerblasser neuer Schuldner des im Urteil enthaltenen Anspruchs geworden.

Es wird beantragt,

die Vollstreckungsklausel auf den Herrn Willi Meier als Rechtsnachfolger des im Urteil aufgeführten Beklagten Otto Normalerblasser umzuschreiben und mir alsbald eine Ausfertigung mit der neuen Vollstreckungsklausel zuzusenden.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 170

Muster 11.29: Erinnerung/sofortige Beschwerde wegen Versagung einer Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für den Erben

 

Muster 11.29: Erinnerung/sofortige Beschwerde wegen Versagung einer Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für den Erben

An das

Amtsgericht/Landgericht

In dem Rechtsstreit

Otto Normalerblasser ./. Peter Müller

Az. _________________________

lege ich hiermit

Erinnerung hilfsweise

sofortige Beschwerde

gem. § 11 RPflG bzw. § 567 ZPO gegen die Entscheidung des _________________________ vom _________________________ Az. _________________________ ein und beantrage,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Rechtspfleger anzuweisen, die Vollstreckungsklausel auf Herrn Willi Meier als Alleinerbe des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser auf das Urteil des _________________________gerichts vom _________________________ Az. _________________________ umzuschreiben.

Begründung:

In der Anlage überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2015. Im dortigen Rubrum des Urteils des Amtsgerichts München ist Otto Normalerblasser als Kläger aufgeführt. Dieser ist am 24.2.2016 verstorben.

Ausweislich des gem. §§ 727, 417 ZPO beigefügten Erbscheins des Amtsgerichts München vom 28.3.2016 ist der von mir vertretene Willi Meier als Rechtsnachfolger des Otto Normalerblasser neuer Gläubiger des im Urteil enthaltenen Anspruchs geworden.

Der Rechtspfleger hat die ...

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