Kurzbeschreibung

Muster aus: zerb.1045 Der Erbprozess, Bonefeld-Kroiß-Tanck, 5. Aufl. 2017 (zerb verlag)

Muster 11.29: Erinnerung/sofortige Beschwerde wegen Versagung einer Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für den Erben

An das

Amtsgericht/Landgericht

In dem Rechtsstreit

Otto Normalerblasser ./. Peter Müller

Az. _________________________

lege ich hiermit

Erinnerung hilfsweise

sofortige Beschwerde

gem. § 11 RPflG bzw. § 567 ZPO gegen die Entscheidung des _________________________ vom _________________________ Az. _________________________ ein und beantrage,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und den Rechtspfleger anzuweisen, die Vollstreckungsklausel auf Herrn Willi Meier als Alleinerbe des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser auf das Urteil des _________________________gerichts vom _________________________ Az. _________________________ umzuschreiben.

Begründung:

In der Anlage überreiche ich die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2015. Im dortigen Rubrum des Urteils des Amtsgerichts München ist Otto Normalerblasser als Kläger aufgeführt. Dieser ist am 24.2.2016 verstorben.

Ausweislich des gem. §§ 727, 417 ZPO beigefügten Erbscheins des Amtsgerichts München vom 28.3.2016 ist der von mir vertretene Willi Meier als Rechtsnachfolger des Otto Normalerblasser neuer Gläubiger des im Urteil enthaltenen Anspruchs geworden.

Der Rechtspfleger hat die Umschreibung verweigert, da angeblich kein Nachweis der Alleinerbfolge durch meinen Mandanten in Form einer öffentlichen Urkunde erfolgt wäre. Offensichtlich hat er die mit dem Antrag zur Akte gereichte Originalurkunde übersehen. Vorsorglich wird eine weitere Ausfertigung diesem Rechtsbehelf nochmals beigefügt.

Nach alledem ist die Vollstreckungsklausel auf den Herrn Willi Meier als Rechtsnachfolger des im Urteil aufgeführten Klägers Otto Normalerblasser umzuschreiben und mir alsbald eine Ausfertigung mit der neuen Vollstreckungsklausel zuzusenden.

(Rechtsanwalt)

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