A. Muster: Mandatsbestätigung

 

Rz. 1

Muster 11.1: Mandatsbestätigung

 

Muster 11.1: Mandatsbestätigung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

ich darf mich für die Übertragung des Mandates in Ihrer Strafsache bedanken.

Mit gleicher Post habe ich gegenüber der Polizei/Staatsanwaltschaft in _________________________ Akteneinsicht beantragt. Sobald mir die Ermittlungsakte vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen den Akteninhalt sowie die weitere Verteidigungsstrategie besprechen. Danach kann insbesondere entschieden werden, ob es sachdienlich ist, Angaben zur Sache zu machen oder nicht. Als Beschuldigte/r in einem Strafverfahren steht es Ihnen selbstverständlich frei, sich zur Sache nicht zu äußern, was auch nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden darf.

Sollten sich die Ermittlungsbehörden direkt bei Ihnen melden, rate ich dringend, keine Angaben zu machen, dies gilt auch für eventuelle Telefonanrufe der Polizeibehörde. Aufgrund der Anzeige Ihrer Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden gehe ich davon aus, dass diese sich allerdings immer direkt mit mir in Verbindung setzt. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, darf ich Sie bitten, mich unverzüglich zu benachrichtigen und mir eventuelle Schreiben zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

B. Muster: Übersendung Vergütungsvereinbarung

 

Rz. 2

Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung

 

Muster 11.2: Übersendung Vergütungsvereinbarung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

wie bereits in unserer persönlichen Besprechung angesprochen, übersende ich Ihnen einen Entwurf einer Vergütungsvereinbarung, mit der Bitte um Prüfung und Gegenzeichnung, sowie die gesetzliche Widerrufsbelehrung. Wie ich Ihnen bereits in unserem persönlichen Gespräch gegenüber begründet hatte, bedarf es des Abschlusses einer Vergütungsvereinbarung, da aufgrund der Bedeutung und des Umfangs Ihrer Strafsache eine Führung des Mandates zu den gesetzlichen Gebühren für mich nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

C. Muster: Pflichtverteidiger-Beiordnung

 

Rz. 3

Muster 11.3: Pflichtverteidiger-Beiordnung

 

Muster 11.3: Pflichtverteidiger-Beiordnung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

durch den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ wurde ich Ihnen als Verteidiger/-in beigeordnet.

Ein Gerichtstermin wurde bereits für den _________________________ anberaumt.

Zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung bitte ich Sie mit mir einen

Besprechungstermin

zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

D. Muster: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

 

Rz. 4

Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

 

Muster 11.4: Antrag auf Pflichtverteidiger-Beiordnung

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

im vorliegenden Strafverfahren werde ich beim Gericht beantragen, mich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in gem. § 140 StPO beiordnen zu lassen.

Das Gesetz sieht mehrere Gründe vor, die für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers sprechen. Bei Ihnen trifft/treffen folgende/-r Grund/Gründe zu:

Die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug findet vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht statt – § 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO.
Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zu Last gelegt – § 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO.
Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen – § 140 Abs. 1 Nr. 3 StPO.
Der Beschuldigte ist nach den §§ 115, 115a, 128 Abs. 1 oder § 129 StPO einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen – § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO.
Der Beschuldigte befindet sich aufgrund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt – § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO.
Infrage kommt eine Unterbringung nach § 81 StPO zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten – § 140 Abs. 1 Nr. 6 StPO.
Es ist zu erwarten, dass ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird – § 140 Abs. 1 Nr. 7 StPO.
Der bisherige Verteidiger ist durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen – § 140 Abs. 1 Nr. 8 StPO.
Dem Verletzten ist nach den §§ 397a und 406h Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden – § 140 Abs. 1 Nr. 9 StPO.
Aufgrund der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage erscheint die Mitwirkung eines Verteidigers geboten – § 140 Abs. 2 1. Alt. StPO.
Es ist ersichtlich, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann – § 140 Abs. 2 2. Alt. StPO.
Weil Sie als hör- bzw. sprachbehinderter Beschuldigter die Beiordnung beantragen – § 140 Abs. 2 S. 2 StPO.
Wenn die Mitwirkung des Verteidigers aus sonstigen Gründen rechtsstaatlich geboten ist – BVerfG v. 26.8.2008 – 2 BvR 335/08, BVerfG NJW 1983, 1599 m.w.N.

Bei erfolgter Pflichtverteidigerbestellung erhält der Verteidiger seine Vergütung (Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer) aus der Landes- oder Bundeskasse.

Im Falle einer Verur...

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