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Der § 434 Abs. 2 BGB stellt Montagefehler und fehlerhafte Montageanleitungen einem Sachmangel gleich (sog. IKEA-Klausel). Bis auf seltene Fälle von Bausätzen gelieferter Liebhaberfahrzeuge spielt diese Mängelkategorie für den Gebrauchtwagenmarkt praktisch keine Rolle.

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